Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald

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In Deutschland sind - im Gegensatz zu vielen anderen Ländern – die Studierendenwerke für die soziale Betreuung der Studierenden zuständig. Während sich die Hochschulen um Wissenschaft, Forschung und Lehre kümmern, helfen die Studierendenwerke bei der Organisation des Alltags. Sie schaffen die Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium. Zum Beispiel durch die Vermietung von Wohnheimplätzen oder die Unterstützung bei der Zimmersuche. Sie bieten günstiges Essen in den Mensen und Hilfe in verschiedenen Beratungsstellen wie zum Beispiel in der Finanzberatung oder der Sozialberatung. Auch unterstützen sie die kulturellen Aktivitäten der Studierenden und bieten viele Möglichkeiten zur interkulturellen Begegnung. Die Aufgaben der Studierendenwerke in Baden-Württemberg sind in §2 des Studierendenwerkgesetzes geregelt. Als rechtsfähige Anstalten des Öffentlichen Rechts können die Studierendenwerke ihre Angelegenheiten im Rahmen des Studierendenwerksgesetzes durch Satzungen regeln. Das Studierendenwerk besitzt drei Organe, die über die grundsätzlichen wirtschaftlichen und politischen Weichenstellungen entscheiden: den Verwaltungsrat, die Vertreterversammlung und den Geschäftsführer. Die Kosten sozialer Betreuung und Förderung der Studierenden werden durch die Finanzhilfe des Landes Baden-Württemberg, die Kostenerstattung BAföG, die Beiträge der Studierenden und durch Eigenmittel gedeckt. Das Studierendenwerk Freiburg beschäftigt derzeit ca. 350 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die über 46.000 Studierende - davon über 5.000 internationale Studierende - in der Hochschulregion Freiburg betreuen. Zusätzlich zur Universitätsstadt Freiburg ist das Studierendenwerk mit Außenstellen in Offenburg/Gengenbach, Furtwangen, Villingen-Schwenningen und Kehl vertreten.

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In Deutschland sind - im Gegensatz zu vielen anderen Ländern – die Studierendenwerke für die soziale Betreuung der Studierenden zuständig. Während sich die Hochschulen um Wissenschaft, Forschung und Lehre kümmern, helfen die Studierendenwerke bei der Organisation des Alltags. Sie schaffen die Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium. Zum Beispiel durch die Vermietung von Wohnheimplätzen oder die Unterstützung bei der Zimmersuche. Sie bieten günstiges Essen in den Mensen und Hilfe in verschiedenen Beratungsstellen wie zum Beispiel in der Finanzberatung oder der Sozialberatung. Auch unterstützen sie die kulturellen Aktivitäten der Studierenden und bieten viele Möglichkeiten zur interkulturellen Begegnung. Die Aufgaben der Studierendenwerke in Baden-Württemberg sind in §2 des Studierendenwerkgesetzes geregelt. Als rechtsfähige Anstalten des Öffentlichen Rechts können die Studierendenwerke ihre Angelegenheiten im Rahmen des Studierendenwerksgesetzes durch Satzungen regeln. Das Studierendenwerk besitzt drei Organe, die über die grundsätzlichen wirtschaftlichen und politischen Weichenstellungen entscheiden: den Verwaltungsrat, die Vertreterversammlung und den Geschäftsführer. Die Kosten sozialer Betreuung und Förderung der Studierenden werden durch die Finanzhilfe des Landes Baden-Württemberg, die Kostenerstattung BAföG, die Beiträge der Studierenden und durch Eigenmittel gedeckt. Das Studierendenwerk Freiburg beschäftigt derzeit ca. 350 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die über 46.000 Studierende - davon über 5.000 internationale Studierende - in der Hochschulregion Freiburg betreuen. Zusätzlich zur Universitätsstadt Freiburg ist das Studierendenwerk mit Außenstellen in Offenburg/Gengenbach, Furtwangen, Villingen-Schwenningen und Kehl vertreten.

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