Architektenkammer Sachsen

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Die Architektenkammer Sachsen (AKS) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechtsaufsicht des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung. Sie wurde am 13. April 1991 als ein wichtiges Ordnungsinstrument in den Bereichen des Planens und Bauens im Freistaat Sachsen gegründet und ist somit ein Teil der mittelbaren Staatsverwaltung. Die Aufgaben der Architektenkammer sind im Sächsischen Architektengesetz (SächsArchG) definiert. Architektengesetz und Kammer schaffen die Grundlagen für die besondere Qualität freiberuflicher Architektentätigkeit. Die Architektenkammer Sachsen unterstützt die über 3.000 in die Architekten- und Stadtplanerlisten eingetragenen Mitglieder in berufsfachlichen und berufspolitischen Aufgaben- und Fragestellungen. Der Bauherr kann bei der Architektenkammer Sachsen persönlich oder auf der Internetseite unkompliziert und schnell erfahren, wer Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner ist und damit die geforderten Qualifikationen besitzt. Dazu stellt die Kammer Listen, Verzeichnisse und vielfältige Informationen zur Verfügung. Die Architektenkammer Sachsen als Selbstverwaltung des Berufsstandes und für die Berufsvertretung ist nach Maßgabe des Sächsischen Architektengesetzes und der auf dieser Grundlage durch die Kammer geschlossenen Satzung und Ordnungen demokratisch strukturiert. Die Architektenkammer Sachsen hat gemeinsam mit der Akademie der Architektenkammer Sachsen, der Stiftung Sächsischer Architekten und dem Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen ihren Sitz in der Landeshauptstadt Dresden im Haus der Architekten in der Goetheallee 37. Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle und der Kammerbüros erteilen gern Auskunft zu allen Fragen rund um den Berufsstand und die Mitgliedschaft und informieren zu Dienstleistungsangeboten insbesondere für Bauherren.

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Die Architektenkammer Sachsen (AKS) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechtsaufsicht des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung. Sie wurde am 13. April 1991 als ein wichtiges Ordnungsinstrument in den Bereichen des Planens und Bauens im Freistaat Sachsen gegründet und ist somit ein Teil der mittelbaren Staatsverwaltung. Die Aufgaben der Architektenkammer sind im Sächsischen Architektengesetz (SächsArchG) definiert. Architektengesetz und Kammer schaffen die Grundlagen für die besondere Qualität freiberuflicher Architektentätigkeit. Die Architektenkammer Sachsen unterstützt die über 3.000 in die Architekten- und Stadtplanerlisten eingetragenen Mitglieder in berufsfachlichen und berufspolitischen Aufgaben- und Fragestellungen. Der Bauherr kann bei der Architektenkammer Sachsen persönlich oder auf der Internetseite unkompliziert und schnell erfahren, wer Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner ist und damit die geforderten Qualifikationen besitzt. Dazu stellt die Kammer Listen, Verzeichnisse und vielfältige Informationen zur Verfügung. Die Architektenkammer Sachsen als Selbstverwaltung des Berufsstandes und für die Berufsvertretung ist nach Maßgabe des Sächsischen Architektengesetzes und der auf dieser Grundlage durch die Kammer geschlossenen Satzung und Ordnungen demokratisch strukturiert. Die Architektenkammer Sachsen hat gemeinsam mit der Akademie der Architektenkammer Sachsen, der Stiftung Sächsischer Architekten und dem Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen ihren Sitz in der Landeshauptstadt Dresden im Haus der Architekten in der Goetheallee 37. Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle und der Kammerbüros erteilen gern Auskunft zu allen Fragen rund um den Berufsstand und die Mitgliedschaft und informieren zu Dienstleistungsangeboten insbesondere für Bauherren.

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Country

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City (Headquarters)

Dresden

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Employees

11-50

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Founded

1991

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