Regierung Von Oberbayern

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Die Regierung von Oberbayern ist eine von sieben Bezirksregierungen in Bayern. Sie sind im Aufbau der bayerischen Staatsverwaltung die Mittelbehörden für das Gebiet jeweils eines Regierungsbezirks. Die Bezirksregierung vertritt und repräsentiert die Staatsregierung im Regierungsbezirk, aber auch den Regierungsbezirk gegenüber der Staatsregierung. - Wir bündeln und koordinieren für die bayerischen Staatsministerien auf oberbayerischer Ebene. - Wir beraten und beaufsichtigen 34 nachgeordnete staatliche Behörden. - Wir fördern private und öffentliche Vorhaben mit über einer halben Milliarde Euro jährlich. Wir erfüllen die Staatsaufgaben auf der Mittelstufe und können so auf regionale Bedürfnisse und Anforderungen reagieren. Zugleich erfüllen wir überregionale Aufgaben, die Kreisverwaltungsbehörden alleine nicht umfassend in den Griff nehmen können. So führen wir zum Beispiel Planungs- und Genehmigungsverfahren für Hochwasserschutzmaßnahmen durch. Wir sind in verschiedenen Bereichen als erstentscheidende Behörde zuständig – so etwa bei der Einbürgerung, beim Luftrecht, bei der Genehmigung von Straßen und anderen Infrastruktureinrichtungen, aber auch mit unseren Prüfungsämtern für verschiedene Heilberufe. Das macht rund 40 % unserer Tätigkeiten aus. Teilweise erfüllen wir sogar Aufgaben, die über den Regierungsbezirk hinausreichen, wie zum Beispiel die bayernweite zentrale Arzneimittelüberwachung.

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Die Regierung von Oberbayern ist eine von sieben Bezirksregierungen in Bayern. Sie sind im Aufbau der bayerischen Staatsverwaltung die Mittelbehörden für das Gebiet jeweils eines Regierungsbezirks. Die Bezirksregierung vertritt und repräsentiert die Staatsregierung im Regierungsbezirk, aber auch den Regierungsbezirk gegenüber der Staatsregierung. - Wir bündeln und koordinieren für die bayerischen Staatsministerien auf oberbayerischer Ebene. - Wir beraten und beaufsichtigen 34 nachgeordnete staatliche Behörden. - Wir fördern private und öffentliche Vorhaben mit über einer halben Milliarde Euro jährlich. Wir erfüllen die Staatsaufgaben auf der Mittelstufe und können so auf regionale Bedürfnisse und Anforderungen reagieren. Zugleich erfüllen wir überregionale Aufgaben, die Kreisverwaltungsbehörden alleine nicht umfassend in den Griff nehmen können. So führen wir zum Beispiel Planungs- und Genehmigungsverfahren für Hochwasserschutzmaßnahmen durch. Wir sind in verschiedenen Bereichen als erstentscheidende Behörde zuständig – so etwa bei der Einbürgerung, beim Luftrecht, bei der Genehmigung von Straßen und anderen Infrastruktureinrichtungen, aber auch mit unseren Prüfungsämtern für verschiedene Heilberufe. Das macht rund 40 % unserer Tätigkeiten aus. Teilweise erfüllen wir sogar Aufgaben, die über den Regierungsbezirk hinausreichen, wie zum Beispiel die bayernweite zentrale Arzneimittelüberwachung.

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