Tarifverbund A-Welle

www.a-welle.ch

Der Tarifverbund A-Welle entstand am 12. Dezember 2004 aus der Fusion des Tarifverbundes Aargau und des Tarifverbundes Olten. Der Verbundtarif erstreckte sich zunächst nur auf Abonnemente, ab Dezember 2009 wurde er auch für Einzelbillette eingeführt. Das Gebiet des Tarifverbundes umfasst den gesamten Kanton Aargau mit Ausnahme der Bezirke Laufenburg und Rheinfelden (die zum Tarifverbund Nordwestschweiz gehören) sowie im Kanton Solothurn die östlichen Bezirke Gäu, Gösgen, Olten und Thal. Das Zonenbillett erlaubt innerhalb der gelösten Zonen und innerhalb der aufgedruckten Zeit beliebig viele Fahrten mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Die meisten Zonen der A-Welle-Abos lassen sich mit Zonen benachbarter Verbunde kombinieren; dazu gehören das HochRhein-Ticket zusammen mit dem Waldshuter Tarifverbund und der Z-Pass zusammen mit dem Zürcher Verkehrsverbund. Der Tarifverbund A-Welle ist eine einfache Gesellschaft und hat folgende Organe: • A-Welle Rat • Geschäftsleitung • Revisionsstelle Der A-Welle Rat ist das oberste Organ der A-Welle. Er ist in erster Linie für die strategische Führung zuständig. Die Geschäftsleitung führt sämtliche Geschäfte unter Vorbehalt der Zuständigkeit des A-Welle Rats. Sie vertritt die A-Welle gegenüber Dritten. Die Revisionsstelle prüft jährlich die Jahresrechnung der Geschäftsstelle und die Verbundrechnung und erstellt zuhanden des A-Welle Rats einen schriftlichen Bericht.

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Der Tarifverbund A-Welle entstand am 12. Dezember 2004 aus der Fusion des Tarifverbundes Aargau und des Tarifverbundes Olten. Der Verbundtarif erstreckte sich zunächst nur auf Abonnemente, ab Dezember 2009 wurde er auch für Einzelbillette eingeführt. Das Gebiet des Tarifverbundes umfasst den gesamten Kanton Aargau mit Ausnahme der Bezirke Laufenburg und Rheinfelden (die zum Tarifverbund Nordwestschweiz gehören) sowie im Kanton Solothurn die östlichen Bezirke Gäu, Gösgen, Olten und Thal. Das Zonenbillett erlaubt innerhalb der gelösten Zonen und innerhalb der aufgedruckten Zeit beliebig viele Fahrten mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Die meisten Zonen der A-Welle-Abos lassen sich mit Zonen benachbarter Verbunde kombinieren; dazu gehören das HochRhein-Ticket zusammen mit dem Waldshuter Tarifverbund und der Z-Pass zusammen mit dem Zürcher Verkehrsverbund. Der Tarifverbund A-Welle ist eine einfache Gesellschaft und hat folgende Organe: • A-Welle Rat • Geschäftsleitung • Revisionsstelle Der A-Welle Rat ist das oberste Organ der A-Welle. Er ist in erster Linie für die strategische Führung zuständig. Die Geschäftsleitung führt sämtliche Geschäfte unter Vorbehalt der Zuständigkeit des A-Welle Rats. Sie vertritt die A-Welle gegenüber Dritten. Die Revisionsstelle prüft jährlich die Jahresrechnung der Geschäftsstelle und die Verbundrechnung und erstellt zuhanden des A-Welle Rats einen schriftlichen Bericht.

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Country

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City (Headquarters)

Aarau

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Employees

1-10

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Founded

2009

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Social

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Potential Decision Makers

  • Project Manager , Deputy Managing Director

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