TACKE KOLLER Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
www.tacke-koller.deIm Bereich Haftpflichtrecht beraten und vertreten wir Versicherungen bei der Abwehr von Haftpflichtansprüchen, die gegen sie selbst bzw. ihre Versicherungsnehmer gerichtet werden. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte dabei sind das Arzthaftungsrecht, das kommunale Haftpflichtrecht und Amtshaftungsrecht, die Bau- und Architektenhaftung, die Anwaltshaftung sowie die das Managerhaftpflichtrecht. Im Bereich Medizinrecht beraten und vertreten wir alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen auf den Gebieten Berufsrecht, Vertragsarztrecht, Arztstrafrecht, Arzthaftungsrecht, Apothekenrecht, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht sowie in Fragen der Niederlassung und medizinischer Kooperationen. Insbesondere begleiten wir unsere Mandanten bei Praxisveräußerungen oder –übernahmen, Eintritt bzw. Ausscheiden, Gründung, Umstrukturierung und Auseinandersetzung von Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren. Für Fortbildungsveranstaltungen und Symposien stehen wir zu aktuellen medizinrechtlichen Themen als Referenten mit langjähriger Erfahrung zur Verfügung. Unsere ständigen Auftraggeber sind Krankenhausträger, Medizinische Versorgungszentren, Apotheken, Ärzte, Zahnärzte und andere Angehörige medizinischer Heilberufe, sowie pharmazeutische Unternehmer und Hilfsmittelhersteller. Bei Praxisauseinandersetzungen werden wir als Schiedsrichter benannt.
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Im Bereich Haftpflichtrecht beraten und vertreten wir Versicherungen bei der Abwehr von Haftpflichtansprüchen, die gegen sie selbst bzw. ihre Versicherungsnehmer gerichtet werden. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte dabei sind das Arzthaftungsrecht, das kommunale Haftpflichtrecht und Amtshaftungsrecht, die Bau- und Architektenhaftung, die Anwaltshaftung sowie die das Managerhaftpflichtrecht. Im Bereich Medizinrecht beraten und vertreten wir alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen auf den Gebieten Berufsrecht, Vertragsarztrecht, Arztstrafrecht, Arzthaftungsrecht, Apothekenrecht, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht sowie in Fragen der Niederlassung und medizinischer Kooperationen. Insbesondere begleiten wir unsere Mandanten bei Praxisveräußerungen oder –übernahmen, Eintritt bzw. Ausscheiden, Gründung, Umstrukturierung und Auseinandersetzung von Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren. Für Fortbildungsveranstaltungen und Symposien stehen wir zu aktuellen medizinrechtlichen Themen als Referenten mit langjähriger Erfahrung zur Verfügung. Unsere ständigen Auftraggeber sind Krankenhausträger, Medizinische Versorgungszentren, Apotheken, Ärzte, Zahnärzte und andere Angehörige medizinischer Heilberufe, sowie pharmazeutische Unternehmer und Hilfsmittelhersteller. Bei Praxisauseinandersetzungen werden wir als Schiedsrichter benannt.
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