Rauschhofer Rechtsanwälte

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Das Leistungsspektrum der Kanzlei umfasst nahezu ausschließlich die Bereiche IT-Recht sowie gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht. Der bundesweite Mandantenstamm wird in diesen Gebieten durch das fachübergreifende Verständnis von Recht und IT-Technik rundum betreut. Vertragsberatung im IT-Recht Der bundesweite Mandantenstamm wird in diesen Gebieten durch das fachübergreifende Verständnis von Recht und IT-Technik rundum betreut, so dass häufig bereits ab dem Konzeptstadium mitgearbeitet wird. Speziell bei (innovativen) Großprojekten ergeben sich unmittelbar zu Beginn eine Vielzahl gleichzeitiger Fragestellungen, die oft von klassischem Vertragsrecht über Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsrecht bis hin zum Verbraucherschutz reichen. Eine wohl geplante Markenstrategie bewirkt schon von der Anmeldung an Schutz und verringert das Risiko, durch die Marke die Schutzrechte Dritter zu verletzen. Im Bereich des Softwarerechts erfolgt die Beratung vornehmlich bei Vertragsgestaltung und Verhandlung von Softwareverträgen bis hin zu IT-Outsourcing-Verträgen. Die Erfahrung in der Mandatsbearbeitung geht dabei von der Beratung und Gestaltung einer Vielzahl von Softwarevertragstypen oder AGB (z.B. Softwarelieferung, -Implementierung, -Migration, -Wartung, IT-Outsourcing, Online-Shops) bis zum Aushandeln von Vertragsbedingungen bei multinationalen Konzernen.

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Das Leistungsspektrum der Kanzlei umfasst nahezu ausschließlich die Bereiche IT-Recht sowie gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht. Der bundesweite Mandantenstamm wird in diesen Gebieten durch das fachübergreifende Verständnis von Recht und IT-Technik rundum betreut. Vertragsberatung im IT-Recht Der bundesweite Mandantenstamm wird in diesen Gebieten durch das fachübergreifende Verständnis von Recht und IT-Technik rundum betreut, so dass häufig bereits ab dem Konzeptstadium mitgearbeitet wird. Speziell bei (innovativen) Großprojekten ergeben sich unmittelbar zu Beginn eine Vielzahl gleichzeitiger Fragestellungen, die oft von klassischem Vertragsrecht über Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsrecht bis hin zum Verbraucherschutz reichen. Eine wohl geplante Markenstrategie bewirkt schon von der Anmeldung an Schutz und verringert das Risiko, durch die Marke die Schutzrechte Dritter zu verletzen. Im Bereich des Softwarerechts erfolgt die Beratung vornehmlich bei Vertragsgestaltung und Verhandlung von Softwareverträgen bis hin zu IT-Outsourcing-Verträgen. Die Erfahrung in der Mandatsbearbeitung geht dabei von der Beratung und Gestaltung einer Vielzahl von Softwarevertragstypen oder AGB (z.B. Softwarelieferung, -Implementierung, -Migration, -Wartung, IT-Outsourcing, Online-Shops) bis zum Aushandeln von Vertragsbedingungen bei multinationalen Konzernen.

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