Dempf & Wolf Unternehmensberatung GmbH
www.milan-verfahrensdokumentation.deVerfahrensdokumentation nach GoBD im Raum Stuttgart Die Dempf & Wolf Unternehmensberatung GmbH betreut alle Unternehmen, die nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchhaltung (GoBD) zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation verpflichtet sind. Die GoBD betrifft alle Unternehmen, die Gewinneinkünfte erzielen und IT/EDV-gestützt Arbeiten – somit neben sämtlichen Groß- und Kleinunternehmen auch alle selbstständigen Gewerbetreibenden und Freiberufler. Was bedeutet Verfahrensdokumentation nach GoBD? GoBD = Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Inkraftgetreten ist die Verordnung am 31. Dezember 2014 und die Neufassung am 1.1.2020. Die GoBD betrifft alle Unternehmen, die Gewinneinkünfte erzielen und IT/EDV-gestützt Arbeiten – somit neben sämtlichen Groß- und Kleinunternehmen auch alle selbstständigen Gewerbetreibenden und Freiberufler. Um es auf den Punkt zu bringen: “Sind Sie Unternehmer, müssen Ihre Bücher stimmen. Setzen Sie hier elektronische Hilfsmittel ein, betrifft Sie die Verfahrensdokumentation.” Keine Kür, sondern Pflicht! Die Verfahrensdokumentation ist keine Kür, sondern die Pflicht jedes Unternehmens! Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Unternehmen aus Ihnen alleine besteht, oder ob Sie mehrere Mitarbeiter beschäftigen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet bestimmte Abläufe in Ihrem Unternehmen auf eine vorgeschriebene Weise zu dokumentieren. In einer Verfahrensdokumentation werden betriebliche Abläufe eines bestimmten Themas (z.B. Belegerfassung) schriftlich erfasst und nachvollziehbar dargestellt. Nach den § 239 und 257 (HGB) ist die für Dritte (z.B. Steuerberater, Finanzprüfer) nachvollziehbare Dokumentation betrieblicher Prozesse verpflichtend.
Read moreVerfahrensdokumentation nach GoBD im Raum Stuttgart Die Dempf & Wolf Unternehmensberatung GmbH betreut alle Unternehmen, die nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchhaltung (GoBD) zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation verpflichtet sind. Die GoBD betrifft alle Unternehmen, die Gewinneinkünfte erzielen und IT/EDV-gestützt Arbeiten – somit neben sämtlichen Groß- und Kleinunternehmen auch alle selbstständigen Gewerbetreibenden und Freiberufler. Was bedeutet Verfahrensdokumentation nach GoBD? GoBD = Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Inkraftgetreten ist die Verordnung am 31. Dezember 2014 und die Neufassung am 1.1.2020. Die GoBD betrifft alle Unternehmen, die Gewinneinkünfte erzielen und IT/EDV-gestützt Arbeiten – somit neben sämtlichen Groß- und Kleinunternehmen auch alle selbstständigen Gewerbetreibenden und Freiberufler. Um es auf den Punkt zu bringen: “Sind Sie Unternehmer, müssen Ihre Bücher stimmen. Setzen Sie hier elektronische Hilfsmittel ein, betrifft Sie die Verfahrensdokumentation.” Keine Kür, sondern Pflicht! Die Verfahrensdokumentation ist keine Kür, sondern die Pflicht jedes Unternehmens! Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Unternehmen aus Ihnen alleine besteht, oder ob Sie mehrere Mitarbeiter beschäftigen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet bestimmte Abläufe in Ihrem Unternehmen auf eine vorgeschriebene Weise zu dokumentieren. In einer Verfahrensdokumentation werden betriebliche Abläufe eines bestimmten Themas (z.B. Belegerfassung) schriftlich erfasst und nachvollziehbar dargestellt. Nach den § 239 und 257 (HGB) ist die für Dritte (z.B. Steuerberater, Finanzprüfer) nachvollziehbare Dokumentation betrieblicher Prozesse verpflichtend.
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