münch consulting GmbH
www.muench-consulting.deWir sind Ihr kompetenter Partner zum Thema Datenschutz und Geldwäscheprävention. Als externe Datenschutzbeauftragte, externe Geldwäschebeauftragte und Seminaranbieter sind unsere Zielgruppen Unternehmen, Kanzleien, Verbände und Vereine, aber auch interessierte Einzelpersonen. Besonders stark aufgestellt sind wir in den Regionen Franken, Nordbaden und Rhein-Main, sind aber natürlich auch im gesamten Bundesgebiet tätig. Die münch consulting GmbH beschäftigt sich neben dem Geschäftsfeld Datenschutz auch mit dem Thema Geldwäsche-Prävention und externe Geldwäschebeauftragte für Güterhändler. Unter dem Begriff des Güterhändlers verstehen wir unter anderem: • Automobilhändler • Wohnmobilhändler • Zweiradhändler • Boothändler • Juweliere, Schmuckhändler, Uhrenhändler • Kunstvermittler (Auktionator, Galerist) • Kunstlagerhalter • Immobilienhändler, Immobilienmakler • andere Handelsformen, die mit hochwertigen Gütern handeln Generell sind Güterhändler nach dem Geldwäschegesetzt (GwG) angehalten, ihre Kunden beziehungsweise Vertragspartner zu identifizieren, also deren Daten aufzunehmen. Dies gilt bei jeder Annahme von Bargeld ab 10.000 Euro. Der Händler muss nach dem Willen des Gesetzgebers herausfinden, wer tatsächlich Eigentümer des Geldes ist und wer von Seiten des Käufers berechtigt ist, das Geschäft zu tätigen. Dies gilt auch, wenn der Kunde mit mehreren kleineren Beträgen in bar zahlen möchte, die aber zusammen den Wert 10.000 Euro oder mehr ergeben. Die münch consulting GmbH unterstützt Sie beim Aufbau einer Geldwäscheablauforganisation innerhalb ihres Unternehmens und stellt auf Wunsch auch einen externen Geldwäschebeauftragten zur Verfügung. Weitere Informationen: www.muench-datenschutz.de, www.Geldwäschebeauftragte.de Impressum: https://www.muench-consulting.de/impressum
Read moreWir sind Ihr kompetenter Partner zum Thema Datenschutz und Geldwäscheprävention. Als externe Datenschutzbeauftragte, externe Geldwäschebeauftragte und Seminaranbieter sind unsere Zielgruppen Unternehmen, Kanzleien, Verbände und Vereine, aber auch interessierte Einzelpersonen. Besonders stark aufgestellt sind wir in den Regionen Franken, Nordbaden und Rhein-Main, sind aber natürlich auch im gesamten Bundesgebiet tätig. Die münch consulting GmbH beschäftigt sich neben dem Geschäftsfeld Datenschutz auch mit dem Thema Geldwäsche-Prävention und externe Geldwäschebeauftragte für Güterhändler. Unter dem Begriff des Güterhändlers verstehen wir unter anderem: • Automobilhändler • Wohnmobilhändler • Zweiradhändler • Boothändler • Juweliere, Schmuckhändler, Uhrenhändler • Kunstvermittler (Auktionator, Galerist) • Kunstlagerhalter • Immobilienhändler, Immobilienmakler • andere Handelsformen, die mit hochwertigen Gütern handeln Generell sind Güterhändler nach dem Geldwäschegesetzt (GwG) angehalten, ihre Kunden beziehungsweise Vertragspartner zu identifizieren, also deren Daten aufzunehmen. Dies gilt bei jeder Annahme von Bargeld ab 10.000 Euro. Der Händler muss nach dem Willen des Gesetzgebers herausfinden, wer tatsächlich Eigentümer des Geldes ist und wer von Seiten des Käufers berechtigt ist, das Geschäft zu tätigen. Dies gilt auch, wenn der Kunde mit mehreren kleineren Beträgen in bar zahlen möchte, die aber zusammen den Wert 10.000 Euro oder mehr ergeben. Die münch consulting GmbH unterstützt Sie beim Aufbau einer Geldwäscheablauforganisation innerhalb ihres Unternehmens und stellt auf Wunsch auch einen externen Geldwäschebeauftragten zur Verfügung. Weitere Informationen: www.muench-datenschutz.de, www.Geldwäschebeauftragte.de Impressum: https://www.muench-consulting.de/impressum
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