FISCHER Fachanwälte für Arbeitsrecht

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FISCHER Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Wir sind eine Spezialkanzlei für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main und gehören bundesweit zu den ganz wenigen Kanzleien, die sich auf die Vertretung der Arbeitnehmerseite spezialisiert haben. Zu unseren Mandanten gehören daher Arbeitnehmer, Führungskräfte, leitende Angestellte und Organvertreter in ihrer Rolle als Angestellte. Spezialgebiete sind dabei insbesondere Abfindungsverhandlungen, Kündigungsschutzverfahren, Streigkeiten um variable Vergütung (Bonus, commission/Provision, stock-option etc.) sowie alle weitereren Themen im Arbeitsrecht. Im Kollektivarbeitsrecht sind wir Spezialisten in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten. Alle unsere Anwälte verfügen über ein hohes Maß an Erfahrung in der Beratung, Verhandlungsführung und in der gerichtlichen Vertretung. Wir sind bundesweit tätig und vertreten Sie daher vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Unser Büro wird regelmäßig von überregionalen Fach- und Wirtschaftsmagazinen und -zeitungen als herausragende Arbeitsrechtskanzlei für Arbeitnehmer und Führungskräfte ausgezeichnet. Weitere Informationen zu unserer Kanzlei, unseren Anwälten und unserem Leistungsumfang sowie die Antwort auf die Frage, warum wir nur die Arbeitnehmerseite vertreten, finden Sie hier: www.fischer-arbeitsrecht.de Impressum von FISCHER Rechtsanwälte finden Sie hier: www.fischer-arbeitsrecht.de/impressum

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