Deutscher Arbeitsgerichtsverband

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Der Deutsche Arbeitsgerichtsverband e. V. mit seinen rund 3.800 Mitgliedern hat es sich zur Aufgabe gesetzt, das Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichtsbarkeit zu fördern. Zu diesem Zweck sollen, besonders durch einen laufenden Gedanken- und Erfahrungsaustausch, die Gerichte für Arbeitssachen, Praxis und Lehre des Arbeitsrechts verbunden werden. Der Verband ist eine Wiedergründung des früheren Arbeitsgerichtsverbandes, der sich 1933 auflöste, um einer Übernahme durch die Naziorganisationen zuvorzukommen. Er besteht schon seit dem Jahre 1893, in dem er als Gewerbe- und Kaufmannsgerichtsverband gegründet wurde. Heute umfasst der Verband rund 3.800 Mitglieder. Unter ihnen finden sich Berufs- und ehrenamtliche Richter der Gerichte für Arbeitssachen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, sowie die Vertreter der Anwaltschaft, der Arbeitsrechtswissenschaft und die Vertreter der an der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung beteiligten Behörden. Die Bundesrepublik Deutschland selbst sowie die Bundesländer haben die korporative Mitgliedschaft im Deutschen Arbeitsgerichtsverband e. V. erworben. Durch Landestagungen, die wechselnd in allen Bundesländern stattfinden, die alle drei Jahre abzuhaltende Verbandsversammlung und örtliche Aktivitäten wird ein lebendiger und persönlicher Austausch der Mitglieder erreicht. Berichte über Aktivitäten des Verbandes finden sich in der halbjährlich erscheinenden Verbandszeitschrift. Wir freuen uns, wenn wir im Interesse einer möglichst umfassenden Vertretung aller am Arbeitsrecht Beteiligten, auch Sie bald als Mitglied willkommen heißen dürfen. Bis dahin wünschen wir alles Gute und verbleiben mit herzlichen Grüßen Für den Vorstand Dr. Holger Schrade (Präsident) Prof. Dr. Matthias Jacobs (Vizepräsident)

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Der Deutsche Arbeitsgerichtsverband e. V. mit seinen rund 3.800 Mitgliedern hat es sich zur Aufgabe gesetzt, das Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichtsbarkeit zu fördern. Zu diesem Zweck sollen, besonders durch einen laufenden Gedanken- und Erfahrungsaustausch, die Gerichte für Arbeitssachen, Praxis und Lehre des Arbeitsrechts verbunden werden. Der Verband ist eine Wiedergründung des früheren Arbeitsgerichtsverbandes, der sich 1933 auflöste, um einer Übernahme durch die Naziorganisationen zuvorzukommen. Er besteht schon seit dem Jahre 1893, in dem er als Gewerbe- und Kaufmannsgerichtsverband gegründet wurde. Heute umfasst der Verband rund 3.800 Mitglieder. Unter ihnen finden sich Berufs- und ehrenamtliche Richter der Gerichte für Arbeitssachen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, sowie die Vertreter der Anwaltschaft, der Arbeitsrechtswissenschaft und die Vertreter der an der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung beteiligten Behörden. Die Bundesrepublik Deutschland selbst sowie die Bundesländer haben die korporative Mitgliedschaft im Deutschen Arbeitsgerichtsverband e. V. erworben. Durch Landestagungen, die wechselnd in allen Bundesländern stattfinden, die alle drei Jahre abzuhaltende Verbandsversammlung und örtliche Aktivitäten wird ein lebendiger und persönlicher Austausch der Mitglieder erreicht. Berichte über Aktivitäten des Verbandes finden sich in der halbjährlich erscheinenden Verbandszeitschrift. Wir freuen uns, wenn wir im Interesse einer möglichst umfassenden Vertretung aller am Arbeitsrecht Beteiligten, auch Sie bald als Mitglied willkommen heißen dürfen. Bis dahin wünschen wir alles Gute und verbleiben mit herzlichen Grüßen Für den Vorstand Dr. Holger Schrade (Präsident) Prof. Dr. Matthias Jacobs (Vizepräsident)

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City (Headquarters)

Hamm

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Employees

1-10

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Founded

1893

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