FMA Finanzmarktaufsicht Österreich

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Die „FMA Finanzmarktaufsicht Österreich“ ist Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde. Einerseits ist sie die zuständige Aufsichtsbehörde für die Beaufsichtigung von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen, Pensionskassen, betrieblichen Vorsorgekassen, Wertpapierfirmen und -dienstleistern, Investmentfonds, Finanzkonglomeraten und Börsenunternehmen. Andererseits überwacht die FMA auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, die Fairness und Transparenz beim Handel mit börsennotierten Wertpapieren (Kapitalmarkt- und Börsenaufsicht); die angemessene Darstellung der mit der Anlage verbundenen Chancen und Risiken (Kapitalmarktprospektaufsicht); die Einhaltung der Grundsätze der guten Governance und der ordnungsgemäßen Beratung eingehalten werden (Conduct und Vertriebsaufsicht Überwachung der Compliance sowie die Einhaltung der Verhaltensregeln); das Verbieten und die Sanktionierung vom unerlaubten Anbieten und Erbringen von Finanzdienstleistungen; sowie die Überwachung dass alle Finanzinstitutionen über die notwendigen Systeme verfügen, um vorbeugend gegen die Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung vorgehen zu können. Die FMA auf Social Media: https://www.fma.gv.at/fma-auf-social-media/

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Die „FMA Finanzmarktaufsicht Österreich“ ist Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde. Einerseits ist sie die zuständige Aufsichtsbehörde für die Beaufsichtigung von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen, Pensionskassen, betrieblichen Vorsorgekassen, Wertpapierfirmen und -dienstleistern, Investmentfonds, Finanzkonglomeraten und Börsenunternehmen. Andererseits überwacht die FMA auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, die Fairness und Transparenz beim Handel mit börsennotierten Wertpapieren (Kapitalmarkt- und Börsenaufsicht); die angemessene Darstellung der mit der Anlage verbundenen Chancen und Risiken (Kapitalmarktprospektaufsicht); die Einhaltung der Grundsätze der guten Governance und der ordnungsgemäßen Beratung eingehalten werden (Conduct und Vertriebsaufsicht Überwachung der Compliance sowie die Einhaltung der Verhaltensregeln); das Verbieten und die Sanktionierung vom unerlaubten Anbieten und Erbringen von Finanzdienstleistungen; sowie die Überwachung dass alle Finanzinstitutionen über die notwendigen Systeme verfügen, um vorbeugend gegen die Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung vorgehen zu können. Die FMA auf Social Media: https://www.fma.gv.at/fma-auf-social-media/

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Vienna

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2002

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