EPSA Deutschland GmbH
www.fzulg-tech.deDie EPSA-Gruppe weist seit Gründung 2001 ein kontinuierliches Wachstum auf und ist heute ein unverzichtbarer Partner aller Organisationen, die ihre Leistung und Rentabilität steigern möchten. Inzwischen umfasst unser Leistungskatalog das gesamte, in einem Unternehmen verfügbare, Optimierungspotenzial. So gewährleisten unsere sieben Geschäftsbereiche einen globalen Rundum-Blick auf die Aktivitäten unserer Kunden. Bei uns steht der Kunde immer im Fokus. Unsere Teams sind leistungs- und ergebnisorientiert, mit einem individuell auf die Bedürfnisse der Organisation zugeschnittenen und nachhaltigen Ansatz. Mit Eröffnung unserer ersten Filiale in Deutschland 2020 möchte EPSA seinen Tätigkeitsbereich infolge der Einführung des kürzlich in Kraft getretenen Forschungszulagengesetzes (FZulG) ausweiten. Die Inanspruchnahme der neuen Förderung erfordert profunde Sachkenntnis, weshalb wir unseren Kunden eine individuelle Unterstützung im Rahmen des Antragsverfahrens bieten. Wir unterstützen Sie bei der Erstattung Ihrer Ausgaben für F&E-Tätigkeiten sowie -Investitionen. Unsere Expertise ermöglicht es Ihnen, eine steuerfreie Erstattung von bis zu 25 % der gezahlten Gehälter sowie Aufwendungen zu erhalten.
Read moreDie EPSA-Gruppe weist seit Gründung 2001 ein kontinuierliches Wachstum auf und ist heute ein unverzichtbarer Partner aller Organisationen, die ihre Leistung und Rentabilität steigern möchten. Inzwischen umfasst unser Leistungskatalog das gesamte, in einem Unternehmen verfügbare, Optimierungspotenzial. So gewährleisten unsere sieben Geschäftsbereiche einen globalen Rundum-Blick auf die Aktivitäten unserer Kunden. Bei uns steht der Kunde immer im Fokus. Unsere Teams sind leistungs- und ergebnisorientiert, mit einem individuell auf die Bedürfnisse der Organisation zugeschnittenen und nachhaltigen Ansatz. Mit Eröffnung unserer ersten Filiale in Deutschland 2020 möchte EPSA seinen Tätigkeitsbereich infolge der Einführung des kürzlich in Kraft getretenen Forschungszulagengesetzes (FZulG) ausweiten. Die Inanspruchnahme der neuen Förderung erfordert profunde Sachkenntnis, weshalb wir unseren Kunden eine individuelle Unterstützung im Rahmen des Antragsverfahrens bieten. Wir unterstützen Sie bei der Erstattung Ihrer Ausgaben für F&E-Tätigkeiten sowie -Investitionen. Unsere Expertise ermöglicht es Ihnen, eine steuerfreie Erstattung von bis zu 25 % der gezahlten Gehälter sowie Aufwendungen zu erhalten.
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